Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Sanaba Tours ist ein Produkt der ADESOL Limited. Für Sanaba Tours gelten die nachstehend genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gültig ab 10. Januar 2008:

1. Sanaba Tours als Reisevermittler
       1.1 Buchung, Vertragsabschluss, Datenschutz
       1.2 Reisedokumente
       1.3 Informationspflicht
       1.4 Zahlungen und Vergütungen / Serviceentgelte
       1.5 Rechtsstellung und Haftung

2. Sanaba Tours als Reiseveranstalter
       2.1 Abschluss des Reisevertrags, Datenschutz
       2.2 Zahlung und Reiseunterlagen
       2.3 Vertragliche Leistungen
       2.4 Leistungs- und Preisänderungen
       2.5 Rücktritt des Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
       2.6 Reiseunterbrechung, Sonderkosten
       2.7 Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
       2.8 Haftung des Reiseveranstalters
       2.9 Gewährleistung und Verjährung
       2.10 Haftungsbeschränkung
       2.11 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
       2.12 Gerichtsstand
 

1. Sanaba Tours als Reisevermittler

Die nachstehenden Bedingungen bilden die Grundlage zur Vermittlung touristischer Leistungen (Geschäftsbesorgungsvertrag) durch Sanaba Tours, insbesondere den Verkauf von Flugscheinen, Reiseversicherungen sowie Pauschalreisen anderer Anbieter.

1.1 Buchung, Vertragsabschluss, Datenschutz

1) Ihr Auftrag an uns, eine Beförderung oder sonstige touristische Leistung zu buchen, erfolgt schriftlich (Brief, Fax, eMail), fernmündlich oder über unsere Internetpräsens (www.sanabatours.net). Im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages vermitteln wir die gewünschten touristischen Leistungen Dritter für den oder die angemeldeten Reiseteilnehmer.

2) Diejenige Person, die für sich und / oder für Dritte eine Buchung beauftragt bzw. online selbst vornimmt, gilt als Auftraggeber und übernimmt mangels anders lautender Erklärung alle Verpflichtungen aus der Auftragserteilung (Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag etc.).

3) Der Kunde ist an den Buchungsauftrag bis zur Annahme durch den Reisevermittler, längstens aber 14 Tage gebunden. Die Bestätigung des Buchungsauftrags erfolgt schriftlich (Brief, Fax oder eMail). Diese ist nach Überprüfung und Gegenzeichnung durch den Kunden an den Reisevermittler zurückzusenden. Erst dann gilt der Geschäftsbesorgungsvertrag als abgeschlossen.

4) Zur Ausstellung von Flugscheinen (Flugtickets) müssen Name und Vorname buchstabengenau mit dem Reisedokument (Pass, Personalausweis) übereinstimmen. Mit der Gegenzeichnung der Buchungsbestätigung bestätigt der Kunde auch die korrekte Schreibweise des vollständigen Namens aller angemeldeten Personen. Die Folgen fehlerhafter Angaben gehen zu Lasten des Kunden.

5) Mit einer selbst vorgenommenen Onlinebuchung reserviert der Kunde den gewählten Flug bzw. die touristische Leistung zum genannten Preis und akzeptiert unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die unter der jeweiligen Leistung genannten Konditionen.

6) Bei Flugreservierungen über das online Buchungssystem erhält der Kunde per eMail eine verbindliche Buchungsbestätigung, die nicht gegenzuzeichnen ist. Sollte diese Bestätigung jedoch Fehler enthalten, ist der Reisevermittler unverzüglich hiervon zu unterrichten. Unterbleibt eine solche Unterrichtung, gehen alle Folgen unrichtiger Angaben zu Lasten des Kunden. Bei allen anderen Onlinebuchungen gilt 1.1 (3).

7) Die im Zusammenhang mit dem Buchungsauftrag erfassten Daten werden ausschließlich zur Vermittlung der Beförderung oder der sonstigen touristischen Leistung sowie zur Kundenbindung, Kundenbetreuung und Kundeninformation, z.B. per Email, verwendet. Der Kunde kann den Versand von Info-Mails jeder Zeit abbestellen, bzw. erklären, dass er keine Info-Mails erhalten möchte.

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1.2 Reisedokumente

1) Es wird als bekannt vorausgesetzt, dass beim Antritt einer Auslandsreise in nicht EU-Staaten in der Regel ein ab dem Rückreisedatum noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass sowie ein gültiges Impfbuch mitgeführt werden müssen.

2) Werden Einreise- und Transitvorschriften von Reisenden nicht eingehalten, oder Visa durch das Verschulden der Reisenden nicht rechtzeitig erteilt, gehen alle Nachteile hieraus, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, zu Lasten des Auftraggebers.

3) Wurde Sanaba Tours mit der Visabesorgung beauftragt, so haftet Sanaba Tours nicht für rechtzeitige Erteilung und Zugang der Visa, es sei denn, die Verzögerung wäre durch Sanaba Tours verursacht.

4) Der Versand von Reiseunterlagen (Flugscheine, Pässe etc.) erfolgt ausschließlich versichert und per Kurierdienst. Eine andere Zustellart oder Hinterlegen der Reiseunterlagen (z.B. am Flughafen) ist nur nach Vereinbarung möglich. Die Kosten für Versand und Hinterlegung trägt der Auftraggeber.

5) Der Kunde ist verpflichtet, bei Erhalt der Unterlagen diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Offensichtliche Abweichungen sind Sanaba Tours unverzüglich anzuzeigen.

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1.3 Informationspflicht

1) Sofern erkennbare Anhaltspunkte bestehen, wird der Kunde insbesondere über die erforderlichen Einreise-, Transit- und Gesundheitsbestimmungen informiert. Dies gilt jedoch nur für Staatsangehörige des Staates, in dem der Reisevermittler seinen Sitz hat. Darüber hinaus bestehen Informationspflichten nur auf Nachfrage.

2) Die Informationspflicht von Sanaba Tours beschränkt sich auf die Erteilung von Auskünften aus branchenüblichen Informationsquellen bzw. deren Nennung oder der Weitergabe von Informationen öffentlicher Stellen, ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter. Eine Nachforschungspflicht besteht nicht.

3) Dies gilt insbesondere für Einreise- und Transitbestimmungen für Angehörige fremder Staaten. Ihnen wird empfohlen, vor Reiseantritt die zuständigen diplomatischen Vertretungen zu konsultieren.

4) Eine Informationspflicht zu Zoll- und Devisenvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie zu gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen des Kunden und seiner Mitreisenden besteht ebenfalls nur auf Nachfrage.

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1.4 Zahlungen und Vergütungen / Serviceentgelte

1) Der Reisevermittler ist berechtigt, die finanzielle Abwicklung zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer (Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Versicherer etc.) im Namen und für Rechnung des Leistungserbringers entsprechend dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verlangen.

2) Hiernach fällige Anzahlungen für Pauschalreisen dürfen nur gegen Aushändigung eines gültigen Sicherungsscheins gemäß § 651k BGB verlangt werden.

3) Im Falle einer Umbuchung, eines Namenswechsels, des Rücktritts oder der Nichtinanspruchnahme einer vermittelten Leistung zieht der Reisevermittler die vom Leistungsträger hierfür geforderten Entgelte ein.

4) Mit Anerkennung unserer AGB gelten folgende Serviceentgelte als vereinbart:

Vermittlung von Flugtickets gemäß Buchungsauftrag (zusätzlich zum Selbstbucherpreis):

  • Flugstrecke Inland: EUR 25,00 pro Ticket
  • Flugstrecke EU: EUR 25,00 pro Ticket
  • Flugstrecke nicht EU: EUR 40,00 pro Ticket
  • Ethnic-Fares: EUR 35,00 pro Ticket

Für Selbstbucher, d.h. wenn der Kunde die Buchung online selbst vornimmt, entstehen keine zusätzlichen Serviceentgelte für die Ticketvermittlung. Es gelten die vom Buchungssystem ausgewiesenen Selbstbucherpreise.

Sonstige Leistungen:

  • Vermittlung von Reiseversicherungen: Kostenfrei
  • Visabesorgung: EUR 50,00 pro Visum plus Visagebühren
  • Versand oder Hinterlegung von Flugscheinen und sonstigen Dokumenten: EUR 38,00
  • Eigene Stornopauschale: EUR 35,70 pro Ticket für Selbstbucher bzw. EUR 59,50 pro Ticket bei Buchungsaufträgen

Alle Preise verstehen sich einschließlich der anteiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5) Bei höheren als den oben genannten Kosten kann der Reisevermittler zusätzlichen Ersatz für die im Rahmen der Vermittlung entstandenen Aufwendungen verlangen, soweit dies vereinbart oder den Umständen nach erforderlich war. Insbesondere fallen hierunter Visabesorgungen, Versand und Hinterlegung von Flugscheinen / Reiseunterlagen sowie die Ausführung von Buchungsaufträgen für Flugreisen und eigene Stornopauschalen.

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1.5 Rechtsstellung und Haftung

1) Unsere vertragliche Pflicht ist die ordnungsgemäße Vermittlung touristischer Leistungen. Die Erbringung der gebuchten Leistungen als solche ist nicht Bestandteil unserer Pflichten. Sanaba Tours haftet daher nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Beförderungen oder sonstigen touristischen Leistungen. Es gelten ausschließlich die Reise- und Geschäftsbedingungen der Leistungserbringer (Fluggesellschaften, Reiseveranstalter).

2) Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Reisevermittler nicht verpflichtet, den jeweils preisgünstigsten Anbieter der nachgefragten touristischen Leistung zu ermitteln oder anzubieten.

3) Sofern Produktname und Anschrift der Leistungserbringer nicht schon aus Prospekten, Katalogen oder sonstigen ausführlichen Werbeunterlagen hervorgehen und diese dem Kunden nicht mitgeteilt wurden, haftet Sanaba Tours als Reiseveranstalter.

4) Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften im Rahmen seiner Informationspflicht, haftet der Reisevermittler für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden.

5) Kommt der Reisevermittler seinen Pflichten aus einem Geschäftsbesorgungsvertrag nicht nach, so haftet er maximal bis zur Höhe des Reisepreises. Für darüber hinausgehende Schäden haftet der Reisevermittler nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

6) Eine Abtretung von Ansprüchen jedweder Art an Dritte, auch an Ehegatten oder Verwandte, ist ausgeschlossen. Auch die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Teilnehmers durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig.

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2. Sanaba Tours als Reiseveranstalter

Die nachstehend genannten Bedingungen bilden die Grundlage für die Reiseveranstaltungen von Sanaba Tours.

2.1 Abschluss des Reisevertrags, Datenschutz

1) Mit seiner Reiseanmeldung bietet der Kunde Sanaba Tours verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages auf Grundlage der Reiseausschreibung sowie unserer Allgemeinen Reisebedingungen an.

2) Diejenige Person, die für sich und / oder für Dritte eine Reiseanmeldung vornimmt, gilt als Auftraggeber und übernimmt mangels anders lautender Erklärung alle Verpflichtungen aus der Auftragserteilung (Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag etc.).

3) Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme des Reiseantrags erfolgt formlos.

4) Der Kunde erhält eine schriftliche Buchungsbestätigung und den Reisesicherungsschein. Durch den Sicherungsschein sind sämtliche Kundengelder abgesichert.

5) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an welches dieser zehn Tage gebunden bleibt. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot annehmen, so dass der Reisevertrag auf Grundlage des neuen Angebots zustande kommt.

6) Alle im Zusammenhang mit dem Reisevertrag erfassten Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Reise sowie zur Kundenbindung und Kundenbetreuung verwendet.

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2.2 Zahlung und Reiseunterlagen

1) Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung mit Rechnung und Sicherungsschein wird eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises sowie die volle Zahlung von Versicherungsprämien fällig. Die Restzahlung auf den Reisepreis muss bis spätestens sechs Wochen vor Reiseantritt beim Reiseveranstalter eingegangen und als Gutschrift verbucht sein. Bei Buchungen, die weniger als acht Wochen vor Reisebeginn liegen, wird der gesamte Reisepreis sofort nach Erhalt des Sicherungsscheins fällig.

2) Der Versand bzw. die Aushändigung der Reiseunterlagen (Flugscheine etc.) erfolgt erst nach vollständigem Erhalt des Rechnungsbetrages.

3) Ist der fällige Reisepreis bis zehn Tage vor Reisebeginn nicht oder nicht vollständig bezahlt, kann der Reiseveranstalter die Erbringung der Reiseleistung verweigern (Einrede des nicht erfüllten Vertrages). Nach Mahnung und Fristsetzung zur Zahlung behält Sanaba Tours sich vor, vom Vertrag zurückzutreten und Stornokosten nach 2.5 (1) zu verlangen.

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2.3 Vertragliche Leistungen

1) Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen (Internetpräsentation, Prospekten, Katalogen oder sonstigen Werbeunterlagen) und der Reisebestätigung. Sanaba Tours behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende informiert wird.

2) Mündliche Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen ändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Sanaba Tours und müssen in der Reisebestätigung verbindlich aufgeführt sein.

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2.4 Leistungs- und Preisänderungen

1) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind aufgrund des spezifischen Charakters von Abenteuer- und Erlebnisreisen nicht vollkommen auszuschließen. Unerwartete Straßenverhältnisse, Wettereinbrüche, behördliche Willkür u.a. können zu einer Änderung des beschriebenen Reiseverlaufs führen und begründen keinen Schadensersatzanspruch.

2) Nach Vertragsabschluss notwendig werdende Änderungen oder Abweichungen sind gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Tritt ein solcher Fall ein, werden gleichwertige Ersatzleistungen angeboten.

3) Aus Gründen, die nicht von ihm abhängen, behält der Reiseveranstalter sich vor, ausgeschriebene und mit der Buchung bestätigte Preise zu ändern, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als zwei Monate liegen. Solche Gründe sind insbesondere die Erhöhung von Beförderungskosten oder von Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren sowie deutlich geänderte Wechselkurse.

4) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer wesentlichen Reiseleistung, hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, hiervon in Kenntnis zu setzen.

5) Bei Preiserhöhungen um mehr als 7% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Stornierungskosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung geltend zu machen.

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2.5 Rücktritt des Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

1) Der Kunde hat das Recht, jeder Zeit vor Reisebeginn von seiner Buchung zurückzutreten, wobei der Rücktritt per Einschreiben erfolgen muss. Für jeden Rücktritt werden vom Reisepreis folgende Entschädigungspauschalen erhoben:

  •  30% bis zum 45. Tag vor Reiseantritt
  •  60% bis zum 30. Tag vor Reiseantritt
  •  90% bis zum 22. Tag vor Reiseantritt
  •  100% vom 21. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritt

Bei Nichtantritt am Abreisetag ohne vorherige Kündigung beträgt die Entschädigungspauschale ebenfalls 100% des Reisepreises.

2) In besonderen Fällen behält sich der Reiseveranstalter das Recht vor, eine höhere Entschädigung zu verlangen, die dem Kunden gegenüber konkret zu beziffern und nachzuweisen ist.

3) Umbuchungen auf einen anderen Reisetermin oder auf eine andere Reiseroute sind nach Absprache in Einzelfällen möglich. Für Umbuchungen wird eine Pauschale von 50 Euro erhoben. Umbuchungswünsche des Auftraggebers, die innerhalb von sechs Wochen vor Reisebeginn erfolgen, sind nur durch Rücktritt vom Reisevertrag mit nachfolgender Neuanmeldung möglich. Es werden die unter 1) genannten Entschädigungspauschalen berechnet.

4) Sollte ein Reiseteilnehmer die Reise nicht antreten können, hat er die Möglichkeit, bis sieben Tage vor Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die er dem Reiseveranstalter zuvor anzuzeigen hat. Der Reiseveranstalter behält sich vor, diese Person abzulehnen, so sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht oder ihre Teilnahme aus organisatorischen oder sonstigen Gründen nicht möglich ist. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprüngliche Auftraggeber haften gegenüber dem Reiseveranstalter für den Reisepreis und für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.

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2.6 Reiseunterbrechung, Sonderkosten

1) Sämtliche Aufwendungen, die aus Gründen der Verspätung oder sonstigen Verschulden des Reisenden entstehen, oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr als Folge von Krankheit oder Unfall, für die der Reiseveranstalter in Vorleistung getreten ist, gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind nach Abschluß der Reise unverzüglich zu erstatten.

2) Bricht ein Teilnehmer die Reise vorzeitig ab, ist er für seine Rückreise selbst verantwortlich. Ein Erstattungsanspruch auf den Reisepreis besteht nicht.

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2.7 Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

In folgenden Fällen kann der Reiseveranstalter vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

1) Bis spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn, wenn die in der Reiseausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Tritt ein solcher Fall ein, wird der Auftraggeber sofort per Rücktrittserklärung hiervon unterrichtet und erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weiter gehende Ansprüche bestehen nicht.

2) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn ein Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich derart vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Wird ein Reiseteilnehmer von der Reise ausgeschlossen, ist der Reiseveranstalter für dessen weiteren Reiseverlauf nicht mehr verantwortlich und es bestehen keinerlei Rückzahlungs- oder Schadendsersatzansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter.

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2.8 Haftung des Reiseveranstalters

1) Der Reiseveranstalter haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen (siehe 2.3). Der Reiseveranstalter haftet nicht für ein Verschulden der Mitarbeiter von beauftragten Leistungserbringern.

2) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Dritte oder Eigenverschulden entstanden sind oder dadurch, dass den Weisungen der Reisebegleitung nicht Folge geleistet wurde.

3) Ausflüge, Führungen, Sonderveranstaltungen usw., die nicht in die Leistungsbeschreibung einbezogen wurden, sind als Fremdleistungen am Urlaubsziel vom Reisenden selbst zu buchen und fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters.

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2.9 Gewährleistung und Verjährung

1) Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Teilnehmer die Pflicht, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen sowie Abhilfe zu verlangen. Der Reiseveranstalter kann durch Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe schaffen, sofern dies keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

2) Wird eine Reise infolge eines Mangels, der in der Verantwortung des Reiseveranstalters liegt, erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann eine angemessene Preisminderung verlangt oder im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Reisevertrag gekündigt werden. Die Erklärungen müssen schriftlich erfolgen.

3) Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Auftraggeber innerhalb weiterer zwei Monaten Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Einmonatsfrist gehindert wurde.

4) Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Unterlässt er, aus welchem Grund auch immer, einen Mangel anzuzeigen, besteht kein Anspruch auf Minderung.

5) Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise gemäß Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

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2.10 Haftungsbeschränkung

1) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für materielle Schäden beträgt das dreifache des Reisepreises, jedoch maximal EUR 4.000 (viertausend), soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder der Reiseveranstalter für einen entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

2) Soweit ein vom Teilnehmer erlittener Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, haftet der Reiseveranstalter nicht für Beschädigungen oder Verlust von persönlicher Ausrüstung (z.B. Foto- und Filmausrüstung, Kleidung, Wertsachen etc.) in Fällen wie etwa:

  •  extreme Belastungen durch Sand, Staub, hohe Luftfeuchtigkeit
  •  Fahrten bei schwierigen Streckenverhältnissen
  •  Wanderungen, Bergbesteigungen und ähnlichen Aktivitäten
  •  Aufbewahrung oder Transport mit allen Fortbewegungsmitteln
  •  Diebstahl und sonstiges Abhandenkommen

3) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Rafting, Tauchen, Reiten, Rundflüge, Führungen, fakultative Angebote örtlicher Veranstalter etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

4) Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als dass aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen Übereinkommen beruhende gesetzliche Vorschriften zur Haftung des Reiseveranstalters anzuwenden sind, sofern dieser als Leistungsträger auftritt.

5) In den überwiegenden Ländern Afrikas sind gut entwickelte und nach europäischen Standards funktionierende touristische Infrastrukturen eher selten. Für hierdurch bedingte Störungen oder kurzfristige Änderungen des Reiseverlaufs ist eine Haftung des Reiseveranstalters ausgeschlossen.

6) Wir bitten Sie weiterhin zu beachten, dass es aufgrund unvorhergesehener Wetter- und/oder Streckenverhältnisse, behördlicher Anordnungen sowie organisatorischer Notwendigkeiten manchmal nicht möglich ist, den Reiseverlauf genau so einzuhalten wie beschrieben. Bei Störungen oder Änderungen des Reiseplans aus den genannten Gründen ist eine Haftung des Reiseveranstalters ebenfalls ausgeschlossen.

7) Es gilt grundsätzlich und uneingeschränkt, dass die Reiseleitung vor Ort nicht berechtigt ist, Aussagen zu Schadenersatzansprüchen abzugeben.

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2.11 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Es gelten die unter 1.2 und 1.3 genannten Bedingungen.

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2.12 Gerichtsstand

1) Der Auftraggeber kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand des Reiseveranstalters ist Berlin. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Auftraggebers maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
 

Sanaba Tours
Kurfürstendamm 234
10719 Berlin

Geschäftsführung: Virginie MADOM

USt-IdNr. : DE 245030110
 

 

Email:
Telefon:
Fax:  

info@sanabatours.net
+49(0)30 88 92 13 90
+49(0)30 88 92 13 91

 

 

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